BikerInnen wählen Grün



BikerInnen wählen Grün, ursprünglich hochgeladen von thmlamp

… wäre aber nicht so toll, weil dann dürfte man nach einer Empfehlung von Superbezirksstadtrates Kirchner sein Fahrrad mehr schieben als fahren. Seine Empfehlung zur Baustelle Berliner Straße in Pankow:
„(…) Falls Sie die ausgewiesene Umleitung über die Breite Straße, Mühlenstraße, Florastraße nicht fahren wollen, besteht noch die allerdings etwas unbefriedigende Möglichkeit, das Rad auf dem Fußweg zu schieben. Das bedeutet ca. 5 – 7 Minuten Zeitverlust gegenüber einer wesentlich gefährlicheren Lösung. (…)“

Da bedanke ich mich recht herzlich.

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Berliner Straße in Pankow

Berliner Straße in Pankow

Berliner Straße in Pankow

Hier der ganze Text von Herrn Kirchner:

„Bezirksamt Pankow von Berlin
Abteilung Öffentliche Ordnung
Ordnungsamt, Tiefbauamt

Bezirksstadtrat

Bezirksamt Pankow von Berlin
Postfach 73 01 13 – 13062 Berlin (Postanschrift)

Herrn
Thomas Lamp

(..)

Sehr geehrter Herr Lamp,

am 17.05.2010 wandten Sie sich mit einer E-Mail an Herrn Lexen, in welcher Sie den schlechten Zustand von Radwegen in Pankow beklagten. Insbesondere beschwerten Sie sich über die Verkehrsführung an Baustellen und zusätzliche Gefährdungen für den Radverkehr.

Nachdem Ihnen Frau Mücke bereits die Abgabe Ihrer Nachricht an die zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung und der VLB mitgeteilt hat, möchte ich nun die meine Abteilung betreffenden Punkte Ihres Schreibens beantworten.

Punkt 2.) Ihres Schreibens lautet: „Der Fahrradverkehr in der Berliner Straße ist durch den Kfz-Verkehr und die Verkehrsführung nahe der Straßenbahnschienen – insbesondere im Kreuzungsbereich Breite Straße – stark gefährdet. Ausweichmöglichkeiten gibt es nicht.“
Sie schlagen vor: „Es sollen provisorische Radwege auf einer Seite der Berliner Straße ausgewiesen werden, die in beiden Richtungen zu befahren sind. Zweckmäßigerweise sollen Kreuzungen der Straßenbahnschienen nicht im Weichenbereich angelegt werden. Baustellenfahrzeuge und Baumaterial sollen -just in time- eingesetzt werden. Es kann nicht sein, dass wegen ein paar Paletten Bauholz das Leben von fahrradfahrenden Verkehrsteilnehmern aufs Spiel gesetzt wird.“

Vorab möchte ich erklären, dass die Konzeption einer Verkehrsführung für eine Baumaßnahme in der Größenordnung der Berliner Straße keine Einzelentscheidung ist, sondern dass hierbei eine Vielzahl von Bearbeitern des Tiefbauamtes, der Verkehrslenkung Berlin, der Polizei und der BVG zusammenwirken müssen.

Dabei sind insbesondere sicherheitstechnische Aspekte, möglichst geringe Beeinflussung des öffentlichen Nahverkehrs, Aufrechterhaltung des Wirtschafts- und Anliegerverkehrs, aber auch der Zusammenhang zu anderen Großbaumaßnahmen im Bezirk Pankow zu betrachten.

– 2 –

Wie immer müssen bei der Abwägung der Argumente möglichst viele Betroffene zufrieden gestellt werden. Für diejenigen, deren Interessen nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden können, sollen die Erschwernisse mindestens zumutbar sein.

Da die Platzverhältnisse im Baustellenbereich sehr beengt sind, ist die Ausweisung provisorischer Radwege in der Berliner Straße nicht möglich. Radwege in beiden Fahrtrichtungen freizugeben, ist schon im normalen Verkehrsgeschehen äußerst problematisch. Für den Begegnungsfall der Radfahrer wird mindestens eine Breite des Radweges von 2,5 m benötigt. Dieser Bereich muss von jeglichen Hindernissen und Einbauten freigehalten werden. An Einmündungen und Gehwegüberfahrten muss eine ausreichende Sichtbeziehung zwi¬schen abbiegenden Kraftfahrern und Radfahrern sichergestellt werden. Schon diese Anfor¬derung schränkt die Möglichkeit der Schaffung von Radwegen im Zweirichtungsverkehr stark ein.
All diese Anforderungen unter Baustellenbedingungen zu gewährleisten, ist nicht möglich.

Sofern Sie als Radfahrer gezwungen sind, die Berliner Straße während der Zeit der Straßenbauarbeiten zu befahren, und Sie keine Ausweichmöglichkeit für sich sehen, müssen Sie den verbleibenden Fahrstreifen mitbenutzen. Im Baustellenbereich ist die Geschwindigkeit reduziert, trotzdem sollte dieser Bereich mit allergrößter Aufmerksamkeit und Vorsicht befahren werden.
Die Lage des ausgewiesenen Fahrstreifens ergibt sich als Ergebnis der abgestimmten Verkehrsführung und den Erfordernissen der Baustelle und kann zurzeit nicht wesentlich vom Gleisbereich weg verlagert werden.
Die für den Straßenverkehr verfügbaren Flächen sind während der Bauarbeiten auf ein Mindestmaß begrenzt. Daher müssen unterschiedliche Verkehrsarten diese Flächen ge-meinsam nutzen. Dabei ist größtmögliche Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksicht-nahme geboten.
Je nach Baufortschritt wird sich die Lage der für den Fahrverkehr ausgewiesenen Flächen immer wieder ändern. Die Anforderungen hinsichtlich der erforderlichen Breiten des Verkehrsraumes und der Gewährleistung der Sichtbeziehungen müssen immer aufs Neue geprüft und eingehalten werden.
Vorrang muss stets dem ÖPNV und dem Anliegerverkehr sowie Lieferverkehr eingeräumt werden. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und sämtlicher den Baubereich frequentierenden Personen muss hierbei immer im Blick behalten werden.
Auch die erforderlichen Baustellentransporte sind zu gewährleisten.
Zusätzliche Regelungen für Radfahrer zu treffen, die dann je nach Baustellensituation ständig umgestellt werden müssten, würden zu weiterer Unübersichtlichkeit führen und nicht zur Verkehrssicherheit beitragen.

Ich möchte Ihnen empfehlen, die Berliner Straße während der Bauzeit nur dann zu befahren, wenn es für Sie zwingend notwendig ist.

Falls Sie die ausgewiesene Umleitung über die Breite Straße, Mühlenstraße, Florastraße nicht fahren wollen, besteht noch die allerdings etwas unbefriedigende Möglichkeit, das Rad auf dem Fußweg zu schieben. Das bedeutet ca. 5 – 7 Minuten Zeitverlust gegenüber einer wesentlich gefährlicheren Lösung.

Vorschlagen möchte ich Ihnen als Alternative zur weiträumigen Umfahrung die Verbindung über den Seitenweg des Bleicheröder Parks, Grunowstraße und Florastraße oder die Verbindung Dusekestraße, Florastraße, die auch angesichts der dargestellten Umstände tragbar sind.

– 3 –

Nach der Beendigung der Bauarbeiten wird die Berliner Straße mit Radwegen in beiden Richtungen ausgestattet sein. Sie stellt dann eine attraktive und verkehrssichere Fahrradverkehrsverbindung dar.

An dieser Stelle möchte ich mich nun gleich zu Punkt 4.) Ihres Schreibens äußern: „4.) Das Neubauvorhaben Berliner Straße lässt erkennen, dass wieder nicht zugelassene und den Regeln der Technik entsprechende Fahrradwege gebaut werden.“ Sie verlangen: „Der (event.) Bau der Fahrradwege in der augenscheinlichen Form (gepflasterte Wege auf dem Fußweg) ist unverzüglich zu stoppen.“

Dieser Einwand, dass im Neubauvorhaben Berliner Straße nicht zugelassene Fahrradwege gebaut werden, kann nicht nachvollzogen werden.

Je nach verfügbaren Flächen und verkehrlichen Anforderungen sollen in der Berliner Straße baulich angelegte Radwege und Radfahrstreifen auf der Fahrbahn miteinander kombiniert werden. So wird auf der Westseite zwischen Breite Straße und Schulstraße ein Angebotsstreifen für Radfahrer vorgesehen, während auf der Ostseite ein baulich angelegter Radweg mit einem Radfahrstreifen im Bereich der Knotenpunktzufahrt zur Breiten Straße ergänzt werden soll.

Für die Maßnahme wurde ein umfangreiches Planfeststellungsverfahren mit einer Öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. In der Zeit der öffentlichen Auslegung hatten alle Träger öffentlicher Belange und Private Gelegenheit, Stellungnahmen und Einwendungen einzubringen. Die eingegangenen Stellungnahmen und die Einwendungen sind im Verfahren hinreichend geprüft worden. Gegenstand der Prüfung war u. a. auch die Anlage des baulichen Radweges auf der östlichen Seite der Berliner Straße. Ein Angebotsstreifen in diesem Bereich wurde aus Verkehrssicherheitsgründen und fehlenden Grundstücksflächen abgelehnt. Auch gibt es keine Sichtbehinderungen durch den ruhenden Verkehr und kaum Konflikte mit einzelnen Lieferfahrzeugen.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss VII E – 2/ 2008 vom 2. Juni 2008 gelten alle erforderlichen behördlichen Entscheidungen, Erlaubnisse, Zustimmungen und Genehmigungen als erteilt, einschließlich auch für den baulich angelegten Radweg.

Abschließend sei auf die geltenden Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) verwiesen, die den Bau von Radwegen aus Pflastersteinen aus Beton (60 mm dick, scharfkantig ohne Fase) zulassen.

Nun zu Punkt 3.) Ihres Schreibens: „ Der Verkehr in der Blankenburger Straße ist durch die Baustelle und die Einbahnstraßenregelung für RadfahrerInnen nicht mehr zumutbar.“ Ihr Vorschlag lautet: „Es sind entsprechende Markierungen aufzutragen. Der Fahrradverkehr ist durch Nebenstraßen zu führen, die für diesen Zweck geöffnet werden müssen.“

Ich verweise noch einmal auf meine Erläuterungen zur Abstimmung der Verkehrsführung während der Baumaßnahme am Anfang dieses Schreibens.

Die Möglichkeit, mittels Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr geschützte Verkehrsflächen bereitzustellen, ist während der Bauzeit nur sehr eingeschränkt gegeben und wegen der sich ständig ändernden Baustellensituation auch nicht sinnvoll.

– 4 –

Bitte benutzen Sie den für den Richtungsverkehr freigegeben Fahrstreifen und die Umleitungstrecke durch die Wackenbergstraße.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei Parallelstraßen, wie die Beuthstraße, zu benutzen. Ggf. ist auch die Nutzung der für den Radverkehr zugelassenen Parkwege im Schlosspark möglich.

Die Baumaßnahme Blankenburger Straße von Dietzgenstraße bis Siegfriedstraße als
1. Bauabschnitt der Baumaßnahme Blankenburger Straße wird voraussichtlich im Oktober 2010 fertig gestellt. Dann wird auch dieser Abschnitt der Blankenburger Straße mit beidseitigen Radverkehrsanlagen ausgestattet sein.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass alle diese Baumaßnahmen komplette Neuaufteilungen des Straßenraumes beinhalten. Gerade damit ist auch die Herstellung verkehrssicherer Radverkehrsanlagen verbunden, um der zunehmenden Bedeutung des Radverkehrs gerecht zu werden.

Während der Ausführung der Baumaßnahmen sind Behinderungen und Beeinträchtigun-gen für alle Verkehrsteilnehmer leider unvermeidlich.
Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis für die geltenden Einschränkungen.

Zu Punkt 1.) Ihres Schreibens warten Sie bitte die Beantwortung durch die für das Bauvorhaben Neubau der Schönholzer Brücke zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ab.

Mit freundlichen Grüßen

Jens-Holger Kirchner“

Alles in Allem eine mehr oder weniger sachliche Abwimmelung, ohne auch nur im Geringsten auf die Vermeidung von Gefahren für die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer „von Amts wegen“ einzugehen.
Auch Aussitzen und Nichtstun ist eine Amtshandlung, das Klischee stimmt also.