Ablauf der schriftlichen Prüfung

… und wie bereite ich mich darauf vor. (sofern ich etwas gelernt habe)
Aus der Serie „Vorbereitung auf die Abschlussprüfung“ – Teil II

Die schriftliche Prüfung findet in einem sehr grossem Saal statt. Es werden Prüflinge aller Fachrichtungen zugleich geprüft, wobei die Teile „Betriebliche Zusammenhänge“ und „Pflanzenkenntnisse“ verschiedenfarbig markiert sind. Der Teil „Wirtschafts- und Sozialkunde“ ist für alle Fachrichtungen gleich.
Die Prüflinge sind so platziert, dass rechts und links von ihnen entweder ein Gang oder 2 freie Plätze sind. Es dürfen benutzt werden:
– schwarz schreibende Kugelschreiben
– einfache, nicht programmierbare Taschenrechner (keine Mobiltelefone!)
– einfache Lineale oder Geo-Dreiecke.

Wird zusätzliches Schreibpapier benötigt, sind dafür bereitliegende Bögen von der Aufsicht anzufordern. Im Normalfall reicht der Platz auf den Prüfungsaufgaben aus.

Die Prüfungskommission erläutert den Ablauf der Prüfung und gibt Verhaltensregeln. Die wichtigste vorneweg: wer schummelt, fliegt raus und wird mit der Note „6“ bewertet.

Rechtsgrundlage: z.B. hier:

„§ 8
Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
(1) 1Versuche von Prüflingen, das Ergebnis der Prüfung durch Täuschungshandlungen zu eigenem oder fremdem Vorteil zu beeinfl ussen und erhebliche Störungen des Prüfungsablaufs halten die Prüfer oder die Prüfungsaufsicht für die Niederschrift (§ 11 Abs. 5) und die Entscheidung nach Abs. 2 fest.
2 Lässt die Störung eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung nicht mehr zu, werden die störenden Prüflinge vorläufig ausgeschlossen.
(2) 1 Die endgültige Entscheidung in Fällen nach Abs. 1 trifft der Prüfungsausschuss nach Anhörung der Prüflinge.
2 Wird die Täuschungshandlung oder der Ordnungsverstoß festgestellt, ist die betreffende Prüfungsleistung mit „ungenügend“ zu bewerten.
3 In schweren Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, können Prüflinge von der Prüfung ausgeschlossen werden; die Prüfung gilt dann als insgesamt nicht bestanden.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Prüfung nachträglich eine Täuschungshandlung festgestellt wird.“

Nach jedem Teil gibt es eine Pause, in der die Prüflinge ihre Arbeiten auf dem Tisch liegen lassen und den Raum verlassen. Die Prüfungsarbeiten werden eingesammelt und die nächsten Teile ausgelegt. Nach ungefähr 10-15 Minuten wird die Prüfung mit dem nächsten Teil fortgesetzt.

Die Zeit, in der die Prüfungen geschrieben werden ist vorgegeben. Der Teil „Betriebliche Zusammenhänge“ hat 120 Minuten Bearbeitungszeit. Nach Ablauf der Zeit müssen alle Prüflinge die Bearbeitung einstellen.

Soweit zum Ablauf.
Im Netz kursieren ja viele Tipps zur Prüfungsvorbereitung, die ich hier nicht alle wiederholen möchte. Zuerst: Es muss nicht falsch sein, unmittelbar vor der Prüfung noch zu lernen. Der Aufnahmegrad ist zwar erwiesenermassen sehr gering, aber je nach Lerntyp und Persönlichkeit kann die Beschäftigung mit den Prüfungsthemen auch beruhigen. Wenn man allerdings schon erschreckend hohe Ziffern auf dem letzten Halbjahreszeugnis vorgefunden hat, dann wird einem ja klar vor Augen geführt, von welchen Themen man in seinem Leben noch nichts gehört hat…

Am Abend vorher, besser in den Wochen vorher sollte man einen gesunden Lebensstil pflegen. Natürliche, ausgewogene Speisen, möglichst fettarm, viel frisches Obst und unterschiedlichste Gemüsearten schmücken den Speiseplan. Alkohol und andere Drogen sind tabu. Viel Schlaf und viel Bewegung steigern das allgemeine Wohlbefinden. Wer in geschlossenen Räumen zu Müdigkeit neigt, sollte noch Konzentrationsübungen machen.

Prüfungsangst.
Prüfungsangst ist ein ernst zu nehmendes Thema. Aus meiner Erfahrung kenne ich nur Menschen mit Prüfungsangst, die es nicht nötig haben, Angst vor der Prüfung zu haben. Die besten Auszubildenden sozusagen. Es ist die relativ unbekannte Situation, die unbekannten Prüfer und leider auch die Ungewissheit, wie die eigene Leistung im Kontext bewertet wird. Leider ist es immer noch so, dass es keine allgemein gültigen, bekannte und klare Bewertungs- und Beurteilungskriterien gibt. Die Ausbilder im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau haben für die praktische Prüfung solche Beurteilungskriterien erarbeitet; es gibt mittlerweile für die praktische Prüfung ein nachvollziehbares und strukturiertes Punktesystem zu Bewertung der praktischen Prüfungsarbeit, aber bei den Auszubildenden ist die Beurteilung der Einzelleistung schwer zu durchschauen. Während es im Berufsleben keine Standardleistung im Gesamtwerk gibt, ist in der Prüfung ein Gesamtwerk ein auf die Einzelleistung abgestimmtes Ganzes.
So entsteht Prüfungsangst in erster Linie aus der Erwartung einer unbekannten Situation und nur in zweiter Linie auf die Erwartung eigenen Versagens. Meist ist die Prüfungsangst verflogen, wenn die Prüfungskommission sich offen und kooperativ verhält und den Prüfungsablauf erklärt. In einzelnen Fällen kann es sich aber auch um schwere Phobien handeln, die therapiert werden müssen.
Es ist grundsätzlich falsch, sich vorher Sorgen über den Ausgang der Prüfung zu machen oder gar Spekulationen über das eigene „Abschneiden“ anzustellen. Wer sich vor der Prüfung schon denkt oder gar sagt „Ich falle durch!“ ist auf dem besten Weg der selbsterfüllenden Prophezeiung. Man weiss ja um den eigenen Kenntnis- und Leistungsstand, da wird nicht urplötzlich alles weg sein. Den „Absturz“ wie beim Computer wird es nicht geben, es sei denn, man bekommt ordentlich was auf die Zwölf (sofern ich etwas gelernt habe).

Die Prüfung
Es geht los. Vor mir ein Stapel gehefteter Blätter mit den Fragen und ganz viel freien Platz zum Beschreiben. Ich schreibe meinen Namen drauf. Zuerst verschaffe ich mir einen Überblick. Mal die Fragen überfliegen. Aha, Dachbegrünung, da hatte ich eine Baustelle und einen Sachbericht im Berichtsheft, prima. Wegebau, Schichten, auch okay. Was ist das? Raumpflanzung? Nein, verlesen, das heisst ja Baumpflanzung… Flächenberechnung – ich habe meinen Taschenrechner. Wie war noch mal die Formel für die Berechnung eines Trapezes? Fällt mir noch ein.
Fange ich von vorne an. Die Fragen, die mir am leichtesten fallen, bearbeite ich zuerst. Die Frage sorgfältig lesen. Immer voran. Niemals grübelnd innehaltend. Assoziationsketten nutzen. Was ich bei der einen Frage nicht weiss, fällt mir bei der Beantwortung der anderen Frage ein.

Bei jeder Frage schaue ich genau, was eigentlich gefragt ist. Gibt es einen Punkteschlüssel? Was ist gemeint? Wenn ich mir nicht sicher bin und auch beim zweiten Anlauf die Frage nicht verstehe, melde ich mich. Die Aufsicht erklärt Verständnisfragen. Bitte keine Suggestivfragen stellen, die werden nicht beantwortet.
Ich schreibe auch nicht mehr auf, als gefragt ist. Sind z.B. nach 5 Pflanzen für die Flachwasserzone eines Teiches gefragt, schreibe ich nicht alle Pflanzen hin, die mir einfallen, weil 5 davon werden schon richtig sein, sondern nur 5 Pflanzen. Wenn die Prüfer sich genötigt sehen, sich die richtige Antwort auszusuchen, wird die Antwort nicht bewertet oder nur die ersten 5 Pflanzen. Also vorsichtig sein mit zu komplexen Antworten.
Ich schreibe auch keinen Roman. Langatmige Erklärungen und Situationsbeschreibungen, die dann in einer Antwort münden, kosten Zeit. Ausserdem kann man nicht die Frage nach eigenem Gutdünken selbst umformulieren und dann beantworten.

Blackout.
Gibt es eigentlich nicht. Jedenfalls keinen totalen. Besser als resignieren ist, an anderer Stelle weiter zu machen. Das Schöne an unseren Prüfungsfragen ist, dass immer erst erklärt wird, um was es eigentlich geht.

Prüfungsfragen werden nach besonderen Kriterien erstellt:
vollständige Handlung
– Planen:
Systematische gedankliche Vorwegnahme von Handlungen zum Erreichen eines angestrebten Zieles. Für eine „vollständige Handlung“ folgen die Ausführung und das Kontrollieren.
– Ausführen:
Verwirklichen einer Handlung mit Ergebnissen. Für eine „vollständige Handlung“ muss die Ausführung zuvor geplant und anschließend kontrolliert werden.
– Kontrollieren:
Überprüfung des Ergebnisses der Ausführung auf Grundlage der Planung. Erst das Kontrollieren bildet den Abschluss einer „vollständigen Handlung“.
– komplexe Handlung

– Gesamtprozess:
Die Aufgabe stellt einen Ausschnitt aus der betrieblichen Praxis in einem Kontext dar. Sie ordnet sich erkennbar in einen übergreifenden Zusammenhang ein. Aus umfangreicheren Informationen sind die erforderlichen zu selektieren (d.h. Identifizieren, Gliedern, Werten und Auswählen); Schnittstellen und Kooperationen sind erkennbar.
– Geschäftsprozess:
Das Wissen ist an praktischen, nachvollziehbaren Fällen des beruflichen Alltags anzuwenden. Die Bearbeitung erfolgt in Anlehnung an betriebliche Abläufe. Es werden realistische Belege (Formulare, Masken, Ausdrucke etc.) genutzt.
– Kundenorientierung:
Auswirkungen für Kunden (als Leistungsempfänger i.w.S.) sind bei der Bearbeitung durch den „Blick von außen“ („outside in“) durchgängig zu berücksichtigen. Konsequenzen wie Kundenzufriedenheit und Kundenbindung sind einzubeziehen.
– berufspraktische Aufgaben

– wesentliche Aufgabe:
Die Aufgabe berührt berufsrelevante Aspekte der Tätigkeit.
– typische Aufgabe:
Die Aufgabe bezieht sich auf eine charakteristische Situation im Betrieb (Fallbearbeitung).
– Rollendefinition:
Die Stellung des/r Handelnden innerhalb der Organisation sowie dessen/deren Befugnisse (Handlungsspielräume bzw. Freiheitsgrade) sind definiert.
– Effizienz:
Angemessenes Verhältnis von Zeitaufwand für die Lösung der Aufgabe zum geprüften Wissen; eine zielstrebige Arbeitsweise ist erforderlich.
– Exaktheit:
Einhaltung von allgemeinen Regeln (wie Rechtschreibung, Rechenergebnisse) und betrieblichen Regeln/Normen (wie Stil, Form, Corporate Identity).
– soziale Kompetenz

– Kommunikationsfähigkeit:
Es wird das Vermögen geprüft, Informationen, Gedanken, Gefühlszustände bzw. Sachverhalte darzustellen und anderen zu vermitteln.
– Selbstständigkeit:
Es besteht eine Autonomie gegenüber bestimmenden Einflüssen anderer und Entscheidungsspielräume sind vorhanden (z.B. Festlegen von Zwischenzielen, Vorgehensweise, Zeiteinteilung).
– Kooperations- und Teamfähigkeit:
Fähigkeit zur förderlichen Zusammenarbeit mit anderen; sich in Gruppen selbst inhaltlich positionieren und in unmittelbarem Bezug zur Gruppe arbeiten können (auf Vorschlägen anderer aufbauen, Zuhören, Beteiligung sichern, Konflikte austragen).
– methodische Kompetenz

– systemisches Denken
Begreifen von Prozessen/Problemen im Gesamtzusammenhang und in Abhängigkeiten. Bei Lösungen ist in Modellen, vernetzten Strukturen, Zeitabläufen sowie steuernd und regelnd zu denken. Aus der Komplexität von Situation, Aufgabenstellung und Lösung werden Schnittstellen (fachlich, persönlich, betrieblich-organisatorisch) erkennbar.

– Innovationsfähigkeit:
Anwendung aktueller Verfahren und Methoden. Die Aufgabe reizt, ggf. auch neue, unbekannte Wege zu beschreiten.
– Arbeits- und Präsentationstechniken:
Verständliche Darstellung von Ergebnissen und Lösungsschritten.
– Wirkungsabschätzung:
Fragetechniken – Werden die Inhalte der Aufgabe handlungsorientiert (klar, einfach, ohne Antwortvorgabe, auffordernd, aktivierend) formuliert?

– Lösungsoptionen:
Die Aufgabe ermöglicht verschiedene Lösungen bzw. Lösungswege.
– Entscheidungsauswahl:
Aus Alternativen ist eine begründete Auswahl einer Handlungsoption oder Entscheidungsvariante in einer Interessenabwägung zu treffen. Das Kennen relevanter Einflussgrößen vermeidet spontane und unüberlegte Handlungen; ein Restrisiko wird akzeptiert.

(nach BIBB – Werkzeugkasten) – Anmeldung erforderlich

Die Frage „Nennen Sie 5 Arten der seitlichen Begrenzung“ lautet:

Im Wege- und Platzbau sollen befestigte Flächen durch seitliche Begrenzungen eingefasst werden.
a) Schildern Sie kurz, wozu seitliche Begrenzungen im Wege- und Platzbau benötigt werden.

b) Geben Sie eine Übersicht über verschiedene Arten der seitlichen Begrenzung.

c) Nennen Sie anhand einem Beispiel Ihrer Wahl die Arbeitsdurchführung beim Bau einer seitlichen Begrenzung.

max. 10 Punkte: a)4 x 0,5P; b) 6 x 0,5P; c) 10 x 0,5P

Da werden 20 Nennungen á 0,5 Punkte verlangt. Im Idealfall sieht die Antwort so aus:

a) Schildern Sie kurz, wozu seitliche Begrenzungen im Wege- und Platzbau benötigt werden.

– Bei Bauweisen mit bitumen- oder wassergebundener Wegedecke soll das Ausbrechen verhindert werden
– Pflasterungen wandern aus oder senken ohne seitl. Begrenzung ab.
– Auffangen der Belastung: Tragschichten und Unterbau weichen seitlich aus.
– Bei Quergefälle muss das Wasser abgeleitet werden.
– Optische Trennung zwischen verschiedenen Wege- und Platzbefestigungen.
– Konstruktive Trennung zwischen verschiedenen Wege- und Platzbefestigungen.

b) Geben Sie eine Übersicht über verschiedene Arten der seitlichen Begrenzung.

– Bordsteine verschiedener Formen und Größen,
– Kantensteine verschiedener Formen und Größen,
– Vermörtelung (Betonierung der äußeren Pflaster- oder Klinkerreihen),
– Rollschicht,
– Fließrinne verschiedener Formen und Größen,
– Natursteine aus Granit oder Gneis,
– Wegebänder aus Stahl oder Kunststoffen.

c) Nennen Sie anhand einem Beispiel Ihrer Wahl die Arbeitsdurchführung beim Bau einer seitlichen Begrenzung.

Beispiel Kantenstein:
– Einmessen, Schnur über den zu bebauenden Bereich hinaus,
– Auskoffern, beidseitig Platz berücksichtigend für Arbeitsraum und Rückenstütze,
– Verdichten des Untergrundes,
– Einbauen einer eventuellen Filter- oder Frostschutzschicht unter den Kantensteinen hinweg,
– Einbringen des Betones,
– Setzen nach Schnur und im Lot,
– Hammerfestes Andrücken mit geeignetem Werkzeug,
– Auf Stoß setzen, keine Fugen lassend,
– Herstellen der Rückenstütze,
– Den Beton feucht halten und/oder abdecken, keine sofortige Belastung.

Nach: Kessler, Der Gärtner Band 4, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Stuttgart 1992
max. 20 x 0,5P = 10 Punkte (a)4 x 0,5P; b) 6 x 0,5P; c) 10 x 0,5P)
Von der Bepunktung kann bei richtigen Alternativen abgewichen werden. Auch stichwortartige Lösungen sind zu bewerten. Die max. Punktzahl von 20 x 0,5 Punkten darf nicht überschritten werden.

Das ist der Lösungsvorschlag oder Erwartungshorizont für die Prüfer. Das geht auch in Stichworten.

Immer dranbleiben. Schauen, was die anderen machen, lenkt ab und die Aufmerksamkeit der Prüfer auf sich. Nach jeder Frage die Antwort überprüfen. Da die meisten Fragen komplex sind, kann man auch „scheibchenweise“ beantworten, auch wenn das Zeit kostet. Das birgt auch die Gefahr, bei einigen Fragen das Selbe zu schreiben. Wenn in mehreren Fragen die Antwort „Hedera helix“ auftaucht, ist bestimmt etwas verkehrt.

Fertig.
Wirklich? Ich schaue nochmal alles durch. Alle Fragen beantwortet? Blatt für Blatt beschrieben? Keine Frage oder Blatt übersehen? Herrje! da ist ja noch ein weisses Blatt! Das gehört zur Frage 4! Da ist ja neben den Teilfrage a) und b) noch Frage c)!!!
So das wäre geschafft. Die Prüfungskommision meldet noch 10 Minuten bis zum Schluss, da schaue ich nocheinmal durch.

Nach der Abgabe werden die Arbeiten überprüft, ob der Name draufsteht, die Zusatzblätter werden geheftet. Dann werden die Arbeiten kopiert und an die Mitglieder der Prüfungsausschüsse versandt. Der Prüfungsausschuss ist paritätisch zusammengesetzt: Ein Arbeitgebervertreter, ein Arbeitnehmervertreter und ein LehrerInnenvertreter. Es ist kein Mitglied der Prüfungskommission aus der Zwischenprüfung dabei. Der eigene Ausbilder, Chef, Vater, Mutter auch nicht. Der Klassenlehrer in der Regel auch nicht.
Nach 4-6wöchiger Bearbeitungszeit ist dann die praktische Prüfung.

Im nächsten Teil: Ablauf der praktischen Prüfung und wie bereite ich mich darauf vor.
Für Prüfer und Ausbilder: Prüferportal

Vorbereitung auf die Abschlussprüfung – Teil I

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