Vorlauf und Anmeldung
Vorlauf.
Bevor die Prüfung terminiert und die Prüflinge zur Prüfung eingeladen werden, müssen die Prüfungsfragen erstellt und ausgewählt werden. Diese Arbeit erledigt ein ehrenamtlicher Prüfungsfragenerstellungsausschuss, der paritätisch aus Arbeitgebervertretern, Arbeitnehmervertretern und Lehrern zusammengesetzt ist. Aus dem Kreis werden Vorschläge für Prüfungsfragen gemacht, die dann bearbeitet werden. Es wird geprüft, ob die Fragestellung klar ist, ob die Thematik dem Ausbildungsplan entspricht, ob die Fragestellung in der Berufsschule behandelt worden ist, ob die Wertigkeit bzw. das abzufragende Wissen ungefähr den gleichen Schwierigkeitsgrad haben wie die anderen Prüfungsaufgaben, wie die Punkteverteilung geregelt ist, wie der Lösungsvorschlag oder Erwartungshorizont gegliedert ist usw.. Es ist viel Arbeit, in den wenigsten Fällen ist eine Aufgabe am Ende so, wie sie am Anfang an gewesen ist. Ein Tipp: Wer sich zur Prüfungsvorbereitung seine alten Klassenarbeiten und Tests heranzieht, vertut bestimmt nicht unnütz seine Zeit.
Die Prüfungsgebiete in der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner / zur Gärtnerin“ für die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau nennt die Teile:
1. im Prüfungsfach Landschaftsgärtnerische Arbeiten 60 Minuten, (mündliche Prüfung, in Berlin dem praktischen Teil zeitlich zugeordnet)
2. im Prüfungsfach Pflanzenkenntnisse 60 Minuten, wobei die Zeit aufgesplittet wird in einen schriftlichen Teil und einen theoretischen Teil „Pflanzenerkennung“, der der praktischen Prüfung zugeordnet wird.
3. im Prüfungsfach Betriebliche Zusammenhänge 90 Minuten,
4. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten
Dazu später mehr.
Aus der „Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung in Berufen der Landwirtschaft“:
„§8 – Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung
(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen (* 39 Abs. 1 BBiG),
1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und
3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund. nicht eingetragen ist, den weder der Auszubildende noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat.“
Was heisst „zurückgelegt“?
Dies ist zeitlich und inhaltlich zu betrachten. „Zurückgelegt“ heisst „Hinter sich gebracht“ im Sinne von abgeschlossen, erfüllt, den Zeitraum, den der Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan vorsieht, vollständig ausgefüllt ohne nennenswerte Fehlzeiten. Fehlzeiten entstehen durch Nichtanwesenheit am Ausbildungsplatz. Wer, sagen wir mal 8% gefehlt hat, aus welchen Gründen auch immer, hat ca. 18 Tage bei rund gerechneten 230 Ausbildungstagen/Jahr gefehlt. 18 Tage Fehlzeit kann man noch durch Nacharbeit oder begleitendes Lernen am Krankenbett ausgleichen. Weitergehende Fehlzeiten sind dann zu überprüfen: Sind im Berichtsheft alle im Ausbildungsplan vorhandenen Inhalte dukumentiert? Wie sieht die Checkliste (PDF-Datei 193 kb) aus? Wie vollständig sind die anderen Teile des Berichtsheftes? Wie hoch sind die Fehlzeiten in der Berufsschule? Fehlt am z.B im 2. oder 3. Ausbildungsjahr eine Woche (von 6 Wochen im Jahr) in der Berufsschule, schnellt die Fehlzeitenquote bereits auf 16%. Ein guter Auszubildender kann auch einen Block noch ausgleichen, aber ein Auszubildender, der Schwierigkeiten hat?
Um es kurz zu sagen: diejenigen Auszubildenden, die sich engagiert und mit Interesse an der Ausbildung beteiligen, wie es ihre Pflicht ist, brauchen sich auch bei höheren Fehlzeiten keine Sorgen machen. Wer seine Ausbildung ernst nimmt, sich regelmäßig auch in seiner Freizeit mit den Themen beschäftigt, auch mal nach Schulschluß einen Pflanzenkundekurs besucht, sich am Wochenende an einschlägigen Veranstaltungen weiterbildet, wer gute bis sehr gute Schulnoten hat, wer vom Chef und Ausbilder gelobt wird, wer die Schulbücher regelmäßig in die Hand nimmt, hat gute Voraussetzungen, um den Prüfungsstoff wiederzugeben.
Anmeldung
Es muss bei der Anmeldung zur Abschlußprüfung erklärt werden, ob bei der Ausbildung alle Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Erklärungen müssen wahrheitsgemäß gemacht werden. Und es müssen alle an der Ausbildung Beteiligten bestätigen: der Auszubildende, der Ausbildende und die Berufsschule.
Beispiel eines Anmeldeformulares aus dem Saarland (gekürzt) PDF-Datei.
Im nächsten Teil: Ablauf der schriftlichen Prüfung und wie bereite ich mich darauf vor.
Für Prüfer und Ausbilder: Prüferportal