Altkanzler am Pranger

Beim stöbern bzw Recherche im Internet bin ich auf die Webseite des Finanzministers gestoßen, der unter der Überschrift

„2000: U-Ausschuss – Altkanzler am Pranger“

vermeldet:

„Im Jahr 2000 ist das historische Gebäude Schauplatz eines der größten politischen Skandale der Nachkriegsgeschichte. Altkanzler Kohl muss sich wegen der CDU-Spendenaffäre vor einem Untersuchungsausschuss verantworten. Eigentlich tagt der Untersuchungsausschuss im deutschen Bundestag. Doch das Gebäude bietet nicht genug Platz, weil es noch umgebaut wird. Der Untersuchungsausschuss zieht in den großen Saal des Bundesfinanzministeriums.“

Bildschirmfoto:

Altkanzler am Pranger

Bei besagter Seite geht es um die Geschichte des Dienstgebäudes Leipziger Straße – Wilhelmstraße – Niederkirchner Straße.

Nun ist ein Untersuchungsausschuss, genauer gesagt ein parlamentarischer Ausschuss „ein parlamentarischer Ausschuss zur Untersuchung von Sachverhalten, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt.“

„Der Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag ist ein Bundestagsausschuss, welcher im Wesentlichen der Parlamentarische Kontrolle gegenüber der vollziehenden Gewalt dient.“

Wie kommt dann das Wirtschaftsministerium zu der Feststellung, dies wäre ein Pranger?

Es sagt viel aus über das Demokratie- und Politikverständnis eines Exekutivorganes, wenn auf dessen Webseite demokratische und legislative Elemente unseres Staates als Pranger bezeichnet werden.
Und es ist bezeichnend, wie parteigesteuert ein Exekutivorgan missbraucht wird für parteipolitische Zwecke.

Ich bin gespannt.