Klassenbuch No 47d

Grünau:
Hinweise zur Berichtsheftführung gegeben, Einzelunterweisung, Mängellisten an die Auszubildenden ausgehändigt.

Pflanzenliste vom 12.07.2007:
Elaeagnus angustifolia
Sorbus intermedia
Buddleja davidii
Carex morowii ‘Variegata’
Physocarpus opulifolius ‘Diabolo’
Actinidia arguta
Juglans regia
Pyracantha coccinea
Fagus sylvatica
Sambucus nigra
Ficus carica
Campsis radicans
Kolkwitzia amabilis
Weigela florida
Spiraea x billardii ‘Triumphans’
Corylus colurna
Liquidambar styraciflua
Wisteria sinensis
Carpinus betulus
Sedum telephium

Das Berichtsheft soll folgende Mindestbestandteile enthalten:

1. Informationsteil Mindestangaben
– Name des Auszubildenden – Beginn/ Ende der Ausbildung
– Name der Ausbildungsstätte
– Aufbau und Organisation der Ausbildungsstätte
– Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen

2. Tages-/ Wochenberichte
Mindestangaben
– tägliche Aufzeichnungen über die persönlich ausgeführten Tätigkeiten mit Zeitangabe :
– in der Ausbildungsstätte
– in der Berufsschule
– in überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen
(Diese Eintragungen sollten nach Möglichkeit täglich erfolgen!)
– stichwortartige Beschreibungen einzelner Tätigkeiten (Aufgabenstellungen)

3. Pflanzenbeschreibung und / oder Herbarbeiblatt

Der Beruf des Gärtners erfordert ein Mindestmaß an Pflanzenkenntnissen.
Diese Pflanzenkenntnisse werden in der Zwischen- und Abschlußprüfung geprüft.
Zum besseren Erlernen der Pflanzen und zur Vorbereitung auf die Prüfungen sollen diese Pflanzenbeschreibungen bzw. Herbablätter dienen.
Die Ausbildungsstätte regelt unter Einbeziehung des/der Auszubildenden die Anzahl der geforderten Pflanzenbeschreibungen bzw. Herbarblätter.
Es sollten mindestens 75 Pflanzenbeschreibungen bzw. Herbablätter angefertigt werden (bei dreijähriger Ausbildung).

4. Sachberichte

Sachberichte sollen dem/der Auszubildenden als Hilfestellung zu selbständigem Planen, Durchführen und Kontrollieren seiner Tätigkeit dienen.

Das schriftliche Erfassen z.B. von Arbeitsabläufen, Kulturverfahren u.a. ist ebenfalls als Vorbereitung zu den Prüfungen anzusehen.
Die Ausbildungsstätte regelt unter Einbeziehung des/der Auszubildenden die Anzahl und die Themen der Sachberichte.
Je Ausbildungsjahr sind mindestens 5 Sachberichte zu fertigen.

5. Ausbildungsbegleitende Ausarbeitungen
Hier sind von dem/der Auszubildenden zu folgenden Sachgebieten Aufzeichnungen anzufertigen:

a) Pflanzenschutzmaßnahmen
b) Düngemaßnahmen
c) Berufsständische Organisatoren
d) Fachbücher und Fachzeitschriften

6. Übersicht der vermittelten Qualifikationen

Als sinnvolle Ergänzung zum betrieblichen Ausbildungsplan und zur Berichtsheft- führung soll eine Übersicht über die vermittelten Qualifikationen (Fertigkeiten, Kenntnisse) dienen.
Diese Übersicht (Checkliste) stellt eine beispielhafte (nicht vollständige) Aufzählung der wesentlichen Aufgabenstellungen dar.
Als Ergänzung zur sonstigen Berichtsheftführung soll der/die Auszubildende in die Checkliste, die jeweilige Ausführungswoche der tatsächlich ausgeführten Aufgaben eintragen.
Im Rahmen der Entscheidung der Zulassung zur Abschlussprüfung, werden die Punkte 1. bis 6. der Berichtsheftführung als Zulassungsvoraussetzung abgefordert.

Bei den ausgeführten Arbeiten von Montag bis Freitag ist einzutragen, welche Tätigkeiten man in welchem Zeitraum (Stunden) selbst ausgeführt hat, welche Maschinen, Werkzeuge, Materialien und Geräte man dazu verwendet hat. Ferner ist der Umfang der ausgeführten Arbeiten anzugeben, z.B. in m², m³, m usw.
Ferner können hier Daten zu den Witterungsbedingungen oder den Bodenverhältnissen angegeben werden.
Zu den Arbeitsbeschreibungen werden, wie bereits dargelegt, einzelne ausgeführte Arbeiten näher beschrieben. In der Regel erfolgt die nähere Beschreibung durch Aufzählung der Arbeitsschritte, durch Ergänzungen durch den Baustellenbetrieb, durch Baustelleninformationen, Liefersituationen, Nebengewerke und Zeitleistungen.
Globalangaben (Allgemeinplätze) ohne weitere Details wie “Pflanzenkunde” oder “Stützunterricht” sind nicht zulässig. Auch Meinungsäußerungen oder Romanfragmente (Wir sind mit Herrn Lamp nach draußen gegangen…) stellen keinen Ausbildungsnachweis dar.

Beispiele für Arbeitsbeschreibungen

Eine Arbeitsbeschreibung soll kurz und präzise in Stichworten beschreiben, welche Tätigkeiten wie, wo, warum und wielange durchgeführt wurden.

Beispiel:
Es wurden Pflegearbeiten durchgeführt:
In einer Staudenneupflanzung mit Hacke, Harke und Kultivator unerwünschten Aufwuchs mit Wurzeln entfernt, anschließend die Bodenoberfläche gelockert. Die Unkräuter: Melde, Gänsediestel, Ackerschachtelhalm und Quecke. Zeit: 2 x 3 Std. Grüße der Fläche: 5 x 8 m = ca. 40 m²

Beispiel:
Reinigung eines Teiches:
Teich mit Motorpumpe Honda WP 270 ausgepumpt, Schlamm, Laub und Müll grob getrennt, Kies auf Vlies ausgebreitet und in Schubkarren gewaschen, anschl. wieder 5-10 cm dick eingebaut.
Teichgröße ca. 12 x 15 m
Profil Nord-Süd:

Beispiel Pflegearbeiten:
Gehölzfläche mit Cotoneaster und Pyracantha, Betula und Pinus gesäubert: Wildkraut (Humulus, Urtica, Elymus repens) entfernt, überhängende Zweige beschnitten, Unrat entfernt. Ca. 3,5 x 60 m; Werkzeuge: Hacke, Rosenschere, Astschere, Schaufel, Besen, Laubrechen.

Beispiel Pflasterarbeiten:
Kofferbett auf 10cm unter Fertigniveau planiert und verdichtet (Vibrationsplatte xyz), Sand 0/2 ca 4cm dick aufgetragen, über T-Stahlprofile abgezogen und mit Rechteck 20/10/6cm grau verlegt; ausgerichtet und mit Sand in den Fugen fixiert. Werkzeuge: … Arbeitsleistung/Std.: …m²

Beispiel Plattenlegen:
Fläche nach Plan ausgekoffert (12cm TS + 4cm AS + 5cm DS = 21 cm), Planum hergestellt, verdichtet; Tragschicht aus RCT 0/32 14 cm dick eingebaut, planiert, verdichtet; Ausgleichsschicht aus Sand 0/2 eingebaut, Bett für Betonplatte hergestellt, Platt gelegt und trittfest (hammerfest) angedrückt, Fugen eingefegt, eingeschlämmt, Fläche abgefegt. Arbeitsleistung …m²/Std. mit … AK

Beispiel seitliche Begrenzung:
Einmaß, Spannen der Schnur, die die Richtung und die Höhe der seitlichen Begrenzung zugleich vorgibt, wird die Fläche ausgekoffert. Zweckmäßigerweise die Schnur an der Außenseite der Schnurnägel gespannt, damit diese nicht in den mit Kantensteinen zu setzenden Bereich hineinragen.
Der auszukoffernde Bereich soll auf der Seite, auf der der Kantenstein gesetzt wird, mindestens die doppelte Breite des Kantensteines haben. Auf der Seite, an der die Rückenstütze vorgesehen ist, mindestens die vorgeschriebene Breite der Rückenstütze plus Arbeits- und Bewegungsfläche (-breite), falls die Rückenstütze eingeschalt werden soll.
Der Beton wird locker auf die Sohle des Kofferbettes aufgebracht und ca. 2 cm über Fertighöhe minus Kantensteinhöhe.
Der Beton soll ebenflächig ausplaniert werden.
An den Stössen der Kantensteine können zwecks besserer Stabilität leichte Hügel aus Beton geformt werden. Keinesfalls dürfen bei dieser Arbeitsweise Hohlräume entstehen.
Werden die Hügel mittig zum Kantenstein ausgebildet, werden beim Befestigen die Kantensteine zum „Kippeln“ gebracht.
Bei sachgerechter Anwendung wird der Kantenstein satt in den Beton gedrückt. Die
Hohlräume schließen sich. Beim Drücken mittels Plattenlegehammer oder Fäustel mit Klopfholz soll aus der Mitte heraus gearbeitet werden.
Keinesfalls seitliche Schläge auf eine Stelle am Ende des Kantensteines konzentrieren.
Die Kantensteine sollen auch in der Senkrechten gerade = im Lot stehen:
Steht der Kantenstein in der Richtung, Höhe und im Lot gerade, kann der nächste Stein gesetzt werden.
Das Betonbett wird so vorbereitet, dass es ca. 2cm höher als die Unterkante des vorherigen Steines liegt.
Beim Einsetzen und Schlagen ist darauf zu achten, dass im Falle der nebenstehend abgebildeten Situation die Ecken der Kante nicht abbrechen! Arbeitsleistung: …m/Std. mit … AK.
Verwendete Werkzeuge, Geräte und Maschinen:__________________________________

Beispiel Palisaden:
Auskoffern und verdichten (Siehe Erdarbeiten)
Ausgleichsschicht, bzw. Drainschicht einbringen.
Palisaden plangerecht setzen, stopfen mit der Wasserwaage ist nicht gestattet.
Flucht nach Schnur, Höhe mit der Wasserwaage von der erstgesetzten Palisade übernehmen.
Palisaden seitlich verfüllen.
Antreten oder Anstampfen und nachträgliches Ausrichten ist erlaubt.
Flucht ist wichtiger als Lot. Anfangs- und Endpalisade sind besonders zu beachten.
!!! Kein Eisenwerkzeug auf Holz!!! Arbeitsleistung: …m/Stck./Std. mit … AK.
Verwendete Werkzeuge, Geräte und Maschinen:__________________________________

Beispiel Mosaik:
Bodenabtrag/-auftrag: auskoffern
Ausgleichsschicht in verdichtetem Zustand: 3-4 cm, Fugenbreite 6 mm, es sind keine Pressfugen erlaubt. Arbeitsschritte, siehe Kleinpflaster.
Es ist der Mosaikpflasterhammer zu verwenden.
Höhe gemäß Plan/ Gefälle/ Ebenflächigkeit/ Fugenbild
Pflasterrinnen sind grundsätzlich auf Endhöhe einzubauen. Arbeitsleistung: …m²/Std. mit … AK.
Verwendete Werkzeuge, Geräte und Maschinen:__________________________________

HINWEISE zur Berichtsheftführung

1. Das Berichtsheft ist wöchentlich in der Ausbildungszeit zu führen. In der Regel ist die Zeit am Freitag vor Arbeitsende vorgesehen, soll aber bedarfs- oder witterungsbedingt geführt.
2. Die Berichte sind vollständig, leserlich und erschöpfend in Stichworten, aber keine Generalangaben wie „gepflanzt“ einzutragen.
3. Die „Pflanze der Woche“ kommt auf ein Extrablatt – Herbarbeiblatt.
3a. Die „Pflanze der Woche“ ist in die dafür vorgesehe Liste einzutragen. Wie der Name schon sagt, ist eine Pflanzenbeschreibung pro Woche anzufertigen. Im 1. Ausbildungshalbjahr müssen die Pflanzenteile gezeichnet werden, danach ist die Verwendung von Bildern, Fotos, Herbarbelegen oder Zeichnungen freigestellt.
4. Der Ausbildungsplan ist an der vorgesehenen Stelle einzufügen und muß wöchentlich bearbeitet werden.
5. Die Eintragungen müssen mit den Positionen des Ausbildungsplanes versehen werden:
Beispiel:
Als Arbeiten wurden Pflanzen ballieren, transportieren und einpflanzen durchgeführt.
Die entsprechende Stelle im Ausbildungsplan ist zu finden unter

„4.3.a bei der Ernte oder Verwendung von Pflanzen mitwirken“

im WOCHENBERICHT ist dann die Nr. 4.3.a (ggf. mit dem Kürzel „ff“ (fortfolgend) versehen) einzutragen.
6. Die Boden- und Wetterdaten sind vollständig einzutragen (entfällt bei Berufsschultagen und Stützunterricht)
7. Der Abgabetag außerhalb der Praktika- und Urlaubszeiten ist der dem Berufsschultag/-Block vorangehende Arbeitstag, in der Regel der Freitag.
7a. Fehlt das Berichtsheft am Abgabetag ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wird die dem Abgabetag vorhergehende Woche mit „Ungenügend“ bewertet. Eine Nachbewertung fließt in die Bewertung der Folgewoche ein, wenn der Wochenbericht nicht mehr als 5 Wochen zurückliegt.
WOCHENBERICHTE, die älter als 5 Wochen sind, werden nicht mehr bearbeitet.
7b. Unvollständige Berichtshefte führen zur NICHTZULASSUNG zur Abschlußprüfung.
8. Die Sachberichte sollen eine Tätigkeit umfassend und vollständig beschreiben. Für die Ausfertigung der Sachberichte ist Fachliteratur hinzuzuziehen, die in der Berufsschule eingesehen oder beim Ausbilder ausgeliehen werden kann. Es ist je Monat ein Sachbericht anzufertigen. Eine Quellenangabe ist selbstverständlich.
9. Es wird dringenst empfohlen, sich täglich Notizen über die Art der Tätigkeiten und die verwendeten Materialien, Werkzeuge, Geräte und Maschinen zu machen. Ferner ist es anzuraten, allen Ausführungen des Ausbilders aufmerksam zu folgen und sich auch darüber Notizen anzufertigen.
Zweckmässig ist hier ein Notizbuch im DIN 6 (Postkartenformat) Format, welches sich trefflichst in den Taschen der Arbeitskleidung unterbringen lässt nebst einem Stift, den der Auszubildende immer bei sich zu tragen pflegt.
10. Die Lehrgangsunterlagen sind zweckmäßigerweise ins Berichtsheft einzugliedern.

Diese Unterlagen (auch von der zuständigen Stelle) wurden an alle Auszubildenden ausgehändigt und mehrfach besprochen.

Siehe auch: Zwischen Himmel und Erde schweben. *
Grau, teurer Freund, ist alle Theorie, Und grün des Lebens goldner Baum *

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