Ausbilder müssen Eignung wieder nachweisen

Im Rundbrief Ausbildung Nr. 2 vom 30. April 2009 wird gemeldet, dass die Ausbilder ihre Eignung wieder gemäß Ausbildungs-Eignungsverordnung (AEVO) nachweisen müssen. Das Aussetzen des Nachweises seit 2003 hat angeblich zu mehr Ausbildungsplätzen geführt. Aber, das steht auch im Rundbrief, hat dieser Umstand zur Verschlechterung der Ausbildungsqualität geführt. Inwieweit eine Prüfung von einem Tag Dauer interessierte und engagierte Betriebsleiter abgehalten hat, sich um eine Anerkennung als Ausbildungsstätte zu bewerben, mag ich mal dahingestellt lassen. Die Hürden zur Anerkennung als Ausbildungsbetrieb sind jedenfalls mit guten Willen leicht zu nehmen. Für die Prüfung nach AEVO muss man dagegen schon ein wenig büffeln und das kostet auch.
Es ist zu begrüßen, dass eine fachlich und pädagogisch hoch anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit als Ausbilder die gleichen Voraussetzungen fordert.

Gerade im Umgang mit Maschinen und komplexen Arbeitsvorgängen in Lernfeldern sind hohe fachliche Qualifikationen und herausragende pädagogische Fähigkeiten gefragt.

Hier der Link zur Ausbilder-Eignungsverordnung Vom 21. Januar 2009.
Hier die PDF-Datei (56 kb) zum Download.

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