Achtung! Bei dem nachfolgenden Beitrag handelt es sich um eine polemische, einseitige, bitterböse und tendenziöse Kritik! Allen Anweisungen aus diesem Beitrag muss zuwidergehandelt werden. Ähnlichkeiten mit realen, fiktiven oder erdachten Fällen sind unbeabsichtigt. Eine Haftung für Schäden durch Nachahmung wird nicht übernommen.
→ in Kleingärten herrscht generell Tiefflieger-Alarm. Deswegen müssen alle Obstgehölze bei 3,20 m Höhe gekappt werden.
→ wegen des demoskopischen Ungleichgewichtes dürfen Leitern in Kleingärten nicht mehr benutzt werden.
→ Hilfsmittel wie z.B. Pflückgeräte mit Teleskopstangen dürfen nicht benutzt werden.
→ sollten sich Kinder im Einzugsbereich eines Kleingartens aufhalten, ist mit Kletterversuchen zu rechnen. Bei einer Absturzhöhe von 2,60 m sind schwere Abstürze nicht mehr möglich.
→ Obstbäume natürlicher Größe machen einen ungepflegten Eindruck und sind auf eine einheitliche Größe zu beschneiden.
→ Zierpflanzen, speziell Nadelgehölze nichteuropäischer Herkunft fördern eine multiethnische Auffassung und sind deshalb im kleingärtnerischen Milieu unter Schutz zu stellen.
→ speziell Nadelgehölze sind von Tieffliegern besonders gut auszumachen und sind von der Kappungsgrenze ausgenommen.
→ Obstgehölze, die hinter Zierpflanzen, speziell Nadelgehölzen nichteuropäischer Herkunft versteckt werden, müssen aus Gründen der Gleichbehandlung ebenfalls bei 3,20 m Höhe gekappt werden.
→ Kleingärten sind ein Hort fortschrittlichster Gartengestaltung und avantgardistischem Naturdessin.
→ In Kleingärten lassen sich überkommende Zöpfe abschneiden.
→ Experimente wider der Schulmeinung gärtnerischer Fachleute lassen sich im Kreise kleingärtnerischer Konservativer besonders gut als Kritik an der herrschenden Klasse vertreten.
→ Auch wenn nur ein Teil der vorgeschriebenen Kappungshöhe eingehalten wird, kann mittels Kappungszertifikaten ein Ausgleich hergestellt werden. Näheres bestimmt die Kappungsfreigrenzensatzung des jeweiligen Vereins.
→ Beerenobststräucher fallen unter die Hausmeistervorgartenschnittregel und werden entsprechend frisiert.
→ Sägen werden so eingesetzt, dass sie ohne Umstände zu gebrauchen sind. Überkommende Schnittregeln, wie z.B. „auf Astring schneiden“ oder „oberhalb einer Verzweigung“ gelten nicht als gebräuchliche Schnitttradition im Sinne eines historischen Kleingartens.
→ Um für die Zukunft vorzusorgen, sind schon in jungen Jahren an den Obstbäumen ausreichend Befestigungsmöglichkeiten zum Aufhängen von Jacken, Sägen, Laternen, Eichhörnchen und sonstigen Utensilien zu schaffen.
→ „Jetzt werde mal nicht pampig, Kleena, so schneiden wir schon immer und so werden wir auch immer schneiden!“
→ Konsequente Umsetzung der vorigen Regel verschafft diesem Beispiel ungeahnte Verwendungsmöglichkeiten. Aufgrund der vielen Möglichkeiten ist es sogar möglich, Kirschen (biologischer Anbau aus Bolivien) aufzuhängen.
→ Der Beweis für die konsequente Avantgarde der Kleingärtner zeigt obiges Beispiel. Folgen Alle diesem Beispiel, muss auch nicht mehr tonnenweise Obst aus den Kleingärten entsorgt werden. Ergebnis wäre eine neutrale CO2-Bilanz der Kleingärten.
Ist der Schnitt zu stark gewesen,
steht der Apfel wie ein Besen.